
Garten-Lexikon
Zeigerpflanzen
Pflanzen, deren Vorkommen auf besondere Bodeneigenschaften wie →pH-Wert, Nährstoffgehalt oder Bodenstruktur schliessen lässt.
Zeigerpflanze | Bevorzugter Boden |
---|---|
Breitwegerich | stark verdichtet |
Brennnessel | nährstoffreich, stickstoffreich, humusreich |
Ehrenpreis | kalkhaltig,humusreich,nährstoffreich |
Gänseblümchen | jeder, besonders aber nährstoffarme Böden |
Gänsefingerkraut | feucht, schwer, verdichtet, nährstoffreich |
Gundermann | locker, warm, auch schattig |
Günsel | schwer, lehmig oder tonig |
Hahnenfuß-Arten | feucht, evtl. Staunässe, lehmig oder tonig |
Kleiner Ampfer | mager, sauer, sandig |
Löwenzahn | nährstoffreich, lehmig, feucht |
Rote Taubnessel | feucht |
Weißklee | kalkhaltig, nährstoffarm |
Zimmerpflanzenpflege
Pflege von Topfpflanzen, die überwiegend in Innwenräumen gehalten werden. Beinhaltet regelmäßig wiederkehrende Arbeiten wie gießen, düngen, →umtopfen ebenso wie unregelmäßige Tätigkeiten, z. B. →Pflanzenschutzmittel anwenden, Pflanzen beschneiden, teilen oder →vermehren.
Das Gießen sollte möglichst sparsam erfolgen. Optimal ist es, die Pflanzen von unten zu gießen und nach einer Stunde nicht aufgesogenes Gießwasser zu entfernen. Es sollte unbedingt vermieden werden, dass die Pflanzen ständig einen nassen Topfballen haben (Ausnahme: Sumpfpflanzen wie Zypergras u. a.). Dies kann →Staunässe und damit Wurzelfäule zur Folge haben. Vor allem im Winter brauchen die Pflanzen sehr viel weniger Wasser als im Sommer.
→Dünger bekommen die meisten Pflanzen in der Zeit von Ende Februar bis Ende Oktober. Die Höhe der Düngergabe richtet sich nach den Ansprüchen der Pflanzen. In der Winterzeit benötigen die meisten Zimmerpflanzen keinen Dünger, da aufgrund der geringen Lichtmenge das Wachstum eingeschränkt ist.
Das →Umtopfen ist meist nach 2 - 3 Jahren notwendig. Dabei empfiehlt sich eine hochwertige, torffreie Erde wie die NeudoHum BlumenErde, die das gesunde Pflanzenwachstum unterstützt.
Zimmerpflanzen sollten regelmäßig „ausgeputzt“ werden. Dabei werden abgestorbene und kranke Blätter entfernt.
Werden Zimmerpflanzen zu groß, kann man sie beschneiden. Dabei müssen die Eigenschaften der Pflanzen stets berücksichtigt werden. So kann eine Yucca-Palme bis auf 30 cm Stammlänge herunter geschnitten werden. Sie treibt willig wieder aus. Eine Zimmerlinde dagegen verträgt einen starken Rückschnitt meist nicht gut.
Viele Zimmerpflanzen können den Sommer im Freien verbringen. Sie sollten jedoch langsam an die intensivere Sonneneinstrahlung gewöhnt werden, damit es nicht zu Verbrennungen kommt.
Im Winter führt die trockene Heizungsluft in den Innenräumen dazu, dass sich manche Schädlinge wie →Spinnmilben verstärkt ausbreiten. Daher ist es hilfreich, die Luftfeuchtigkeit durch Luftbefeuchter oder häufigeres Besprühen mit kalkarmem, lauwarmem Wasser zu erhöhen.
Zulassung
Damit →Pflanzenschutzmittel in Deutschland überhaupt verkauft werden dürfen, müssen sie zunächst die Zulassung bekommen. Hierfür ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zuständig. Die zugeordneten Behörden prüfen Pflanzenschutzmittel hinsichtlich verschiedener Kriterien:
- Wirksamkeit
- Pflanzenverträglichkeit
- Abbauverhalten und Rückstände in der Umwelt
Dabei wird nicht nur das Mittel selbst, sondern auch dessen Abbauprodukte untersucht. Weiterhin wird getestet, wie das Rückstandsverhalten in der Pflanze ist, damit Aussagen zur Wartezeit getroffen werden können.
- Toxikologie: Das Mittel wird geprüft hinsichtlich der Auswirkungen beim Verschlucken, bei der Aufnahme über die Haut und beim Einatmen. Es werden Langzeitstudien durchgeführt und untersucht, ob das Mittel Auswirkungen auf die Gesundheit hat.
- Ökotoxikologie: Die Auswirkung des Mittels auf Wasserorganismen wie Algen, Fische, aber auch auf Vögel, →Bodenorganismen, Regenwürmer, →Nützlinge und Bienen wird gleichfalls untersucht. Diese Studien erstrecken sich über einen Zeitraum von mehreren Jahren. Danach braucht die Behörde nochmals etwa 1,5 Jahre, um alles zu prüfen. Erst dann kann die Z. erteilt werden, erkennbar an dem Dreieck mit der amtlichen Zulassungsnummer. Bei der Prüfung der verschiedenen Kriterien ist es unerheblich, ob der Wirkstoff des Präparates chemischen oder biologischen Ursprungs ist. Für die Wirksamkeit legen die Prüfer für alle Präparate die gleichen Maßstäbe an. Dadurch kann der Verbraucher sicher sein, dass zugelassene Pflanzenschutzmittel auch tatsächlich wirken.
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