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Name: Tardigrad
Beitrag vom: 03.04.2022
Hallo,

ich habe schon mehrmals Spruzit Schädlingsfrei*,° erfolgreich bei der Bekämpfung von Blattläusen auf Obstbäumen und Beerensträuchern eingesetzt. Nun sehe ich auf einer der neuen Flaschen, dass Kernobst und Steinobst gar nicht mehr erwähnt wird.

War das schon immer so oder wurde die Zulassung für Obstbäume für die neue Version nicht mehr gegeben?

Kann ich Spruzit*,° trotzdem gefahrlos bei Obstbäumen wie Apfel, Birne, Mirabelle und Zwetschgen zur Bekämpfung von Blattläusen anwenden?

Schöne Grüße
Name: Neudorff
Beitrag vom: 04.04.2022
Hallo,

das Konzentrat Spruzit Schädlingsfrei*,°* ist nicht mehr an Obstgehölzen zugelassen. Alternativ können Sie das Spruzit AF Schädlingsfrei*,°* verwenden. Es ist zugelassen gegen Blattläuse an Kernobst, Süß-/Sauerkirsche, Him-/Brombeere und Johannisbeerartigem Beerenobst.

Für die Mirabelle und die Zwetschge empfehlen wir Neudosan Obst- und GemüseSchädlingsFrei*.

*Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise- und Symbole in der Gebrauchsanleitung beachten.

Freundliche Grüße
W. Neudorff GmbH KG
i.A. Sabine Aulich

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Name: Tardigrad
Beitrag vom: 04.04.2022
Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort!

Gibt es einen Grund, warum Spruzit*,° nicht mehr für Obstgehölze zugelassen ist?

Ist der Wirkstoff der AF Variante nicht der selbe?

Kann ich Reste aus der alten Flasche noch gefahrlos für mich und Umwelt weiter verwenden?

Neudosan kann ich mal ausprobieren, habe aber ansonsten bisher sehr gute Erfahrungen mit Spruzit*,° gehabt und wollte es eigentlich wieder kaufen.

Schöne Grüße
Tardigrad
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Name: Neudorff
Beitrag vom: 05.04.2022
Hallo,

aus zulassungsrechtlichen Gründen (Gefahr von Abdrift) ist es nicht mehr erlaubt, das Spruzit Schädlingsfrei*,°* Konzentrat bei Obstgehölzen zu verwenden, auch wenn die gleichen Wirkstoffe enthalten sind, wie im Spruzit AF Schädlingsfrei*,°*. Sie dürfen das vorhandene Konzentrat auch nicht für diesen Zweck aufbrauchen.

*Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise- und Symbole in der Gebrauchsanleitung beachten.

Freundliche Grüße
W. Neudorff GmbH KG
i.A. Sabine Aulich
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Name: Katrin K.
Beitrag vom: 28.05.2023
Hallo.
Was bedeutet die Wartezeit von 3 Tagen?
Darf das Produkt auch auf schon vorhandenes Obst gegeben werden?
Viele Grüße Katrin
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Name: Neudorff
Beitrag vom: 30.05.2023
Hallo Katrin,

die Wartezeit ist der Abstand zwischen der letzten Anwendung von einem Pflanzenschutzmittel bis zur Ernte. Diese Wartezeit muss für jedes Mittel, welches an Obst und Gemüse angewendet wird, angegeben werden. Die Wartezeit kann je nach Wirkstoff und Pflanze unterschiedlich lang sein, da Pflanzenschutzmittel durch Licht und Wärme, Feuchtigkeit usw. und der Pflanze selbst abgebaut werden.

Freundliche Grüße
W. Neudorff GmbH KG
i.A. Nicole Führer
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