Beitrag vom: 01.09.2022
Welchen Unkrautvernichter, kann ich im öffentlichen Bereich als Gewerbetreibender ohne Sachkundenachweis
von Neudorff einsetzen ?
Beitrag vom: 06.09.2022
Hallo Herr Kornetzky,
im öffentlichen Bereich ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln immer genehmigungspflichtig durch die zuständige Behörde (Pflanzenschutzämter) und darf nur von Personen durchgeführt werden, die über die Pflanzenschutz-Sachkunde verfügen.
Personen ohne Sachkunde dürfen das Mittel nur in Privatgärten anwenden.
Freundliche Grüße
W. Neudorff GmbH KG
i.A. Sabine Aulich
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