Eure Beiträge

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Name: TGeorg
Beitrag vom: 17.07.2012
Hallo Neudorff-Team,

mein Problem ist in großem Stil, das Unkraut in den Fugen des Plasters zur Garage, zur Haustür, auf dem Gartenweg und der Terrasse?

Ich habe schon viel gekratzt und geflammt. Ich bekomme das 'Problem' aber nicht in den Griff.

Nun meine Frage: Welches Produkt aus Ihrem Haus kann ich hierfür einsetzen und wie sieht die Anwendung aus?

Ich freue mich auf Ihre Antwort!

Vielen Grüße
TGeorg
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Name: NEUDORFF
Beitrag vom: 17.07.2012
Hallo TGeorg,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Einsatz von Finalsan UnkrautFrei Plus** auf Wegen, Terrassen und Parkplätzen.
Der Gesetzgeber hat bereits 1998 ein Anwendungsverbot für alle Unkrautvernichter auf Freilandflächen erlassen, die nicht gärtnerisch, land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden.
Das heißt, alle im Handel erhältlichen Unkrautvernichter dürfen nicht auf befestigten Wegen, Garagenauffahrten, Höfen, Terrassen oder Plätzen eingesetzt werden. Befestigt bedeutet, dass als verdichteter Untergrund z. B. Sand, Kies, Splitt, Beton oder ähnliches verwendet wurde.
Werden Unkrautvernichter auf befestigten Flächen ausgebracht, besteht die Gefahr, dass die Wirkstoffe durch Regenschauer in die Kanalisation bzw. ins Grundwasser gespült werden und so in den Wasserkreislauf gelangen. Deshalb ist die Anwendung gesetzlich verboten.
Erwerbsgärtner können eine Ausnahmegenehmigung zur Anwendung von Unkrautvernichtern auf befestigten Flächen beantragen.
Unser Unkrautvernichter Finalsan UnkrautFrei Plus* ist biologisch abbaubar und zeichnet sich durch eine sehr gute Umweltverträglichkeit aus. Die Wirkstoffe werden im Boden rasch abgebaut. Allerdings darf auch unser Unkrautvernichter nicht auf befestigten Wegen und Plätzen ohne behördliche Genehmigung angewendet werden.
Auch sogenannte „Hausmittel“ wie Streusalz oder Essigsäure dürfen auf diesen Flächen nicht ausgebracht werden.
Die Unkrautbekämpfung kann auf diesen Flächen nur mit thermischen Verfahren (Abflammgeräte) oder mechanischen Methoden (Fugenkratzer oder Geräte mit rotierenden Stahlbürsten) durchgeführt werden.

Auf unbefestigten Gartenwegen oder -Plätzen (mit Steinen oder Platten, die direkt auf die gewachsene Erde gelegt wurden) dürfen Unkrautvernichter angewendet werden. Diese Wege haben keinen Ablauf in die Kanalisation oder ins Grundwasser. Hier können Sie Finalsan UnkrautFrei Plus* zur Unkrautbekämpfung einsetzen.

Mit freundlichem Gruß
W. NEUDORFF GmbH KG
i.A. Kristin Germeyer

*Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
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Name: Heiko
Beitrag vom: 24.05.2023
Warum gibt es nicht wenigstens Ausnahmegenehmigungen für ihr Mittel, da diese ja nachweislich absolut Biologisch abbaubar sind und somit überhaupt keinen schaden im Grundwasser bzw. Kanalisation verursachen.
Der Gesetzgeber bzw. Die welche die Gesetze verfassen, verfügen komischerweise über absolut Unkraut freie Wege und Einfahrten auf ihrem eigenen Grund und Boden.
Dann sollen die uns gerne Mal sagen wie sie das schaffen.
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