Eure Beiträge

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Name: Günter
Beitrag vom: 09.10.2010
Hallo,
Habe meinen Hof mit Wabensteinen gepflastert zirka 70 qm. Nun mit den Jahren Sprießen überall die Unkräuter zwischen den Steinen Hoch, dessen ich nicht mehr gewachsen bin "unschöner Anblick" Früher als noch Simazin auf dem Markt war, war es kein Problem die Unkräuter in Grenzen zu halten. Selbst das ab flammen mit einem Propan Brenner bringt auch nicht so viel, weil die meisten Unkräuter dagegen Resistent sind. "Am schlimmsten Löwenzahn" Meine Frage: wie kann ich anderweitig dagegen vorgehen? gibt es dagegen ein anderes Radikales Mittel was Simazin voll und ganz mit Erfolg ersetzt? Meinen Dank für eine Lösung meines Problems sei euch gewiss.

Mit freundlichem Gruß
Günter Hasse
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Name: NEUDORFF
Beitrag vom: 11.10.2010
Hallo Herr Hasse,

leider gibt es in Deutschland nicht mehr die Möglichkeit, Unkräuter auf befestigten Flächen mit Unkrautvernichtern zu bekämpfen.

Der Gesetzgeber hat ein Anwendungsverbot für alle Unkrautvernichter auf Freilandflächen erlassen, die nicht gärtnerisch, land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden.

Das heißt, sämtliche im Handel erhältlichen Unkrautvernichter dürfen nicht auf befestigten Wegen, Garagenauffahrten, Höfen, Terrassen oder Plätzen eingesetzt werden. Befestigt bedeutet, dass als verdichteter Untergrund z. B. Sand, Kies, Splitt, Beton oder ähnliches verwendet wurde.
Werden Unkrautvernichter auf befestigten Flächen ausgebracht, besteht die Gefahr, dass die Wirkstoffe durch Regenschauer in die Kanalisation bzw. ins Grundwasser gespült werden und so in den Wasserkreislauf gelangen. Deshalb ist die Anwendung gesetzlich verboten.

Erwerbsgärtner können eine Ausnahmegenehmigung zur Anwendung von Unkrautvernichtern auf befestigten Flächen beantragen.

Unser Unkrautvernichter Finalsan UnkrautFrei Plus** ist biologisch abbaubar und zeichnet sich durch eine sehr gute Umweltverträglichkeit aus. Die Wirkstoffe werden im Boden rasch abgebaut. Allerdings darf auch unser Unkrautvernichter nicht auf befestigten Wegen und Plätzen ohne behördliche Genehmigung angewendet werden.
Auch sogenannte „Hausmittel“ wie Streusalz oder Essigsäure dürfen auf diesen Flächen nicht ausgebracht werden.
Die Unkrautbekämpfung kann auf diesen Flächen mit thermischen Verfahren (Abflammgeräte) oder mechanischen Methoden (Fugenkratzer oder Geräte mit rotierenden Stahlbürsten) durchgeführt werden.

Auf unbefestigten Gartenwegen oder -Plätzen (mit Steinen oder Platten, die direkt auf die gewachsene Erde gelegt wurden) dürfen Unkrautvernichter angewendet werden. Diese Wege haben keinen Ablauf in die Kanalisation oder ins Grundwasser. Hier können Sie Finalsan UnkrautFrei Plus* zur Unkrautbekämpfung einsetzen.

Mit freundlichem Gruß
W. NEUDORFF GmbH KG
i.A. Kristin Germeyer

*Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
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