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Name: Neudorff
Beitrag vom: 21.09.2016
Hallo Criss,
richtig. Der Gesetzgeber hat ein Anwendungsverbot für alle Unkrautvernichter auf Freilandflächen erlassen, die nicht gärtnerisch, land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden.
Das heißt, alle im Handel erhältlichen Unkrautvernichter dürfen nicht auf befestigten Wegen, Garagenauffahrten, Höfen, Terrassen oder Plätzen eingesetzt werden. Befestigt bedeutet, dass als verdichteter Untergrund z. B. Sand, Kies, Splitt, Beton oder ähnliches verwendet wurde.
Werden Unkrautvernichter auf befestigten Flächen ausgebracht, besteht die Gefahr, dass die Wirkstoffe durch Regenschauer in die Kanalisation bzw. ins Grundwasser gespült werden und so in den Wasserkreislauf gelangen. Deshalb ist die Anwendung gesetzlich verboten.
Erwerbsgärtner können eine Ausnahmegenehmigung zur Anwendung von Unkrautvernichtern auf befestigten Flächen beantragen.
Unser Unkrautvernichter Finalsan UnkrautFrei Plus*,°,°°° ist biologisch abbaubar** und zeichnet sich durch eine sehr gute Umweltverträglichkeit aus. Die Wirkstoffe werden im Boden rasch abgebaut. Allerdings darf auch unser Unkrautvernichter nicht auf befestigten Wegen und Plätzen ohne behördliche Genehmigung angewendet werden.
Auch sogenannte „Hausmittel“ wie Streusalz oder Essigsäure dürfen auf diesen Flächen nicht ausgebracht werden.
Die Unkrautbekämpfung kann auf diesen Flächen mit thermischen Verfahren (Abflammgeräte) oder mechanischen Methoden (Fugenkratzer oder Geräte mit rotierenden Stahlbürsten) durchgeführt werden.
Auf unbefestigten Gartenwegen oder -Plätzen (mit Steinen oder Platten, die direkt auf die gewachsene Erde gelegt wurden) dürfen Unkrautvernichter angewendet werden. Diese Wege haben keinen Ablauf in die Kanalisation oder ins Grundwasser. Hier können Sie Finalsan UnkrautFrei Plus*,°,°°° zur Unkrautbekämpfung einsetzen.
*Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen
**nach OECD 301 F
Mit freundlichen Grüßen,
W. Neudorff GmbH KG
i.A. Heiderose Kelich
richtig. Der Gesetzgeber hat ein Anwendungsverbot für alle Unkrautvernichter auf Freilandflächen erlassen, die nicht gärtnerisch, land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden.
Das heißt, alle im Handel erhältlichen Unkrautvernichter dürfen nicht auf befestigten Wegen, Garagenauffahrten, Höfen, Terrassen oder Plätzen eingesetzt werden. Befestigt bedeutet, dass als verdichteter Untergrund z. B. Sand, Kies, Splitt, Beton oder ähnliches verwendet wurde.
Werden Unkrautvernichter auf befestigten Flächen ausgebracht, besteht die Gefahr, dass die Wirkstoffe durch Regenschauer in die Kanalisation bzw. ins Grundwasser gespült werden und so in den Wasserkreislauf gelangen. Deshalb ist die Anwendung gesetzlich verboten.
Erwerbsgärtner können eine Ausnahmegenehmigung zur Anwendung von Unkrautvernichtern auf befestigten Flächen beantragen.
Unser Unkrautvernichter Finalsan UnkrautFrei Plus*,°,°°° ist biologisch abbaubar** und zeichnet sich durch eine sehr gute Umweltverträglichkeit aus. Die Wirkstoffe werden im Boden rasch abgebaut. Allerdings darf auch unser Unkrautvernichter nicht auf befestigten Wegen und Plätzen ohne behördliche Genehmigung angewendet werden.
Auch sogenannte „Hausmittel“ wie Streusalz oder Essigsäure dürfen auf diesen Flächen nicht ausgebracht werden.
Die Unkrautbekämpfung kann auf diesen Flächen mit thermischen Verfahren (Abflammgeräte) oder mechanischen Methoden (Fugenkratzer oder Geräte mit rotierenden Stahlbürsten) durchgeführt werden.
Auf unbefestigten Gartenwegen oder -Plätzen (mit Steinen oder Platten, die direkt auf die gewachsene Erde gelegt wurden) dürfen Unkrautvernichter angewendet werden. Diese Wege haben keinen Ablauf in die Kanalisation oder ins Grundwasser. Hier können Sie Finalsan UnkrautFrei Plus*,°,°°° zur Unkrautbekämpfung einsetzen.
*Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen
**nach OECD 301 F
Mit freundlichen Grüßen,
W. Neudorff GmbH KG
i.A. Heiderose Kelich
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