Eure Beiträge

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Name: criss
Beitrag vom: 21.09.2016
Hallo habe 2 PKW- Parkplätze mit Rassengittersteine. Möchte das Unkraut und das Gras unter Kontrolle halten, und überlege dieses Produkt zu verwenden: NEUDORFF - Finalsan UnkrautFrei Plus*. Habe aber im Netz dieser Satz gelesen:
"Eine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Wegen und Plätzen ist verboten und wird mit einer Geldstrafe von bis zu 50000 EUR geahndet."
Stimmt das und wie ist die Rechtslage ? Dar ich das Produkt auf dem Gehweg und Parkplätze vor meinen Haus verwenden ?
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Name: Neudorff
Beitrag vom: 21.09.2016
Hallo Criss,

richtig. Der Gesetzgeber hat ein Anwendungsverbot für alle Unkrautvernichter auf Freilandflächen erlassen, die nicht gärtnerisch, land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden.

Das heißt, alle im Handel erhältlichen Unkrautvernichter dürfen nicht auf befestigten Wegen, Garagenauffahrten, Höfen, Terrassen oder Plätzen eingesetzt werden. Befestigt bedeutet, dass als verdichteter Untergrund z. B. Sand, Kies, Splitt, Beton oder ähnliches verwendet wurde.
Werden Unkrautvernichter auf befestigten Flächen ausgebracht, besteht die Gefahr, dass die Wirkstoffe durch Regenschauer in die Kanalisation bzw. ins Grundwasser gespült werden und so in den Wasserkreislauf gelangen. Deshalb ist die Anwendung gesetzlich verboten.

Erwerbsgärtner können eine Ausnahmegenehmigung zur Anwendung von Unkrautvernichtern auf befestigten Flächen beantragen.

Unser Unkrautvernichter Finalsan UnkrautFrei Plus* ist biologisch abbaubar** und zeichnet sich durch eine sehr gute Umweltverträglichkeit aus. Die Wirkstoffe werden im Boden rasch abgebaut. Allerdings darf auch unser Unkrautvernichter nicht auf befestigten Wegen und Plätzen ohne behördliche Genehmigung angewendet werden.

Auch sogenannte „Hausmittel“ wie Streusalz oder Essigsäure dürfen auf diesen Flächen nicht ausgebracht werden.
Die Unkrautbekämpfung kann auf diesen Flächen mit thermischen Verfahren (Abflammgeräte) oder mechanischen Methoden (Fugenkratzer oder Geräte mit rotierenden Stahlbürsten) durchgeführt werden.

Auf unbefestigten Gartenwegen oder -Plätzen (mit Steinen oder Platten, die direkt auf die gewachsene Erde gelegt wurden) dürfen Unkrautvernichter angewendet werden. Diese Wege haben keinen Ablauf in die Kanalisation oder ins Grundwasser. Hier können Sie Finalsan UnkrautFrei Plus* zur Unkrautbekämpfung einsetzen.

*Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen

**nach OECD 301 F

Mit freundlichen Grüßen,
W. Neudorff GmbH KG
i.A. Heiderose Kelich
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