Sehr geehrter Gärtner Ernst,
Finalsan Konzentrat UnkrautFrei Plus* ist ein Totalunkrautvernichter mit Sofortwirkung. Durch die spezielle Wirkstoffkombination hält die wurzeltiefe Wirkung wochenlang an. In
Finalsan UnkrautFrei Plus* ist der natürliche Wirkstoff Pelargonsäure mit dem Wachstumsregulator Maleinsäurehydrazid kombiniert. Die Pelargonsäure sorgt für die Sofortwirkung, denn der natürliche Wirkstoff zerstört die Zellwände der oberirdischen grünen Pflanzenteile. Er fördert gleichzeitig die Aufnahme des Wachstumsregulators Maleinsäurehydrazid in das Pflanzengewebe. Maleinsäurehydrazid wird in den Leitungsbahnen der Pflanzen (Phloem und Xylem) bis in die Wurzelvegetationspunkte transportiert. Dort unterbindet der Wachstumsregulator die Zellteilung (Mitose) in den Bildungsgeweben (Meristemen) und damit einen Wiederaustrieb der nicht getroffenen, unterirdischen Pflanzenteile. Der Wachstumsregulator Maleinsäurehydrazid sorgt damit für die wochenlange und wurzeltiefe Wirkung von
Finalsan Konzentrat UnkrautFrei Plus*.
Maleinsäurehydrazid ist eine sehr alte und gut untersuchte Substanz, die erstmalig 1895 produziert worden ist. Sie wird bereits seit 1952 als Wachstumsregulator im Pflanzenschutz eingesetzt. Maleinsäurehydrazid kommt hauptsächlich bei der Produktion von Nahrungsmitteln (Kartoffeln, Zwiebeln) zum Einsatz. Um Gefahren beim Anwender/Konsumenten vorzubeugen, ist die Toxikologie dieser Substanz bis heute intensiv untersucht worden. Im Rahmen dieser kontinuierlichen Untersuchungen wurde in den 70er und 80er Jahren vorübergehend ein vollständiges Anwendungsverbot von Maleinsäurehydrazid ausgesprochen. Der Grund für das damalige Anwendungsverbot bestand in Verunreinigungen, die bei der Herstellung von Maleinsäurehydrazid entstanden sind. Maleinsäurehydrazid selbst war und ist toxikologisch unbedenklich. In der Zwischenzeit wurde der Herstellungsprozess von Maleinsäurehydrazid verändert und optimiert. Seit dem 1.1.2004 ist Maleinsäurehydrazid in Anhang I der EU-Pflanzenschutzmittelrichtlinie 91/414/EWG als positiv geprüfter und damit in der EU als erlaubter Wirkstoff aufgenommen.
Maleinsäurehydrazid darf also in Pflanzenschutzmitteln eingesetzt werden, wenn sichergestellt ist, dass es keine nennenswerten Mengen der bedenklichen Verunreinigung enthält.
Auch die Weltgesundheitsorganisation WHO klassifiziert den Wachstumsregulator Maleinsäurehydrazid als sogenannte „Tabelle 5 Substanz“, von der bei ordnungsgemäßem Gebrauch keine Gefahr für Anwender und Umwelt ausgeht.
Über verschiedene Suchmaschinen im Internet findet man bei Eingabe des Begriffs „Maleinsäurehydrazid“ noch einen veralteten und nicht mehr gültigen Informationsstand. Hier wird noch immer auf das frühere Anwendungsverbot verwiesen, das in dieser Form seit langer Zeit so nicht mehr gilt. Neudorff ist bemüht, die entsprechenden Suchmaschinenbetreiber zu kontaktieren und den Sachverhalt zu korrigieren.
Nicht nur Maleinsäurehydrazid sondern die komplette Formulierung von
Finalsan Konzentrat UnkrautFrei Plus* zeichnet sich durch seine hervorragenden toxikologischen Eigenschaften aus. Im Rahmen der Zulassung wurde
Finalsan Konzentrat UnkrautFrei Plus* von unabhängigen Instituten hinsichtlich seines Gefährdungspotentials gegenüber Warmblütern eingehend untersucht. Dabei wurden Aufwandmengen bis 5000 mg
Finalsan Konzentrat UnkrautFrei Plus* pro Kilogramm Körpergewicht an Ratten getestet (üblich und gefordert sind lediglich 2000 mg/kg Körpergewicht). Selbst bei diesen erhöhten Dosierungen sind keine Krankheitssymptome bzw. Schädigungen aufgetreten.
Finalsan Konzentrat UnkrautFrei Plus* ist laut Zubereitungsrichtlinie als ungefährlich eingestuft. Es ist nicht hautreizend bzw. hautsensibilisierend und nicht augenreizend.
Mit freundlichem Gruß
W. NEUDORFF GmbH KG
i.A. Kristin Germeyer