Eure Beiträge

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Name: Distler Wolfgang
Beitrag vom: 08.09.2009
Bis vor wenigen Wochen haben Sie das obengenannte Produkt, auch im Fernsehen, beworben.
Darauf hin habe ich bei der Fa. Dehner in Memmingen eine Sprühflasche mit Finalsan* AF erworben und das Mittel mit großem Erfolg eingesetzt.
Auf dem Etikett auf dieser Flasche ist zu lesen,dass die Anwendung
im Haus-und Kleingartenbereich zulässig ist.
Vor einigen Tagen wollte ich das Produkt nachkaufen. Der Fachberater machte mich auf ein Schild aufmerksam, auf welchem zu lesen war, dass Fialsan ebenso wie Round Up an Kleingärtner nicht mehr abgegeben werden darf. Auf meine Frage wie ich dann das Unkraut welches sich auf der Garagenauffahrt zwischen den Plattenaber auch an den Trennfugen zwischen dem Strassenbelag und den Randsteinen ansiedelt wurzeltief beseitigen kann bekam ich die Antwort: rausziehen oder rauskratzen, wie bisher auch.
Für mich völlig unbefriedigend.
Bitte teilen Sie mir mit ob die bereits erteilte Zulassung widerrufen wurde.
Bitte teilen Sie mir auch mit, ob ich Finalsan* AF evtl. direkt von der Fa. Neudorff beziehen kann
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Name: Neudorff
Beitrag vom: 08.09.2009
Sehr geehrter Herr Distler,

selbstverständlich ist Finalsan* im Haus- und Kleingarten noch zugelassen, z.B. zur Bekämpfung von Unkräutern in Beeten oder unter Hecken. Die Zulassung hat sich hier auch nicht geändert.

Möglicherweise liegt ein Missverständniss der gesetzlichen Lage beim Thema Unkrautvernichtung vor.
Der Gesetzgeber hat ein Anwendungsverbot für alle Unkrautvernichter auf Freilandflächen erlassen, die nicht gärtnerisch, land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden.

Das heißt, alle im Handel erhältlichen Unkrautvernichter dürfen nicht auf befestigten Wegen, Garagenauffahrten, Höfen, Terrassen oder Plätzen eingesetzt werden. Befestigt bedeutet, dass als verdichteter Untergrund z. B. Sand, Kies, Splitt, Beton oder ähnliches verwendet wurde.
Werden Unkrautvernichter auf befestigten Flächen ausgebracht, besteht die Gefahr, dass die Wirkstoffe durch Regenschauer in die Kanalisation bzw. ins Grundwasser gespült werden und so in den Wasserkreislauf gelangen. Deshalb ist die Anwendung gesetzlich verboten.

Erwerbsgärtner können eine Ausnahmegenehmigung zur Anwendung von Unkrautvernichtern auf befestigten Flächen beantragen.

Unser Unkrautvernichter Finalsan UnkrautFrei Plus* ist biologisch abbaubar und zeichnet sich durch eine sehr gute Umweltverträglichkeit aus. Die Wirkstoffe werden im Boden rasch abgebaut. Allerdings darf auch unser Unkrautvernichter nicht auf befestigten Wegen und Plätzen ohne behördliche Genehmigung angewendet werden.
Auch sogenannte „Hausmittel“ wie Streusalz oder Essigsäure dürfen auf diesen Flächen nicht ausgebracht werden.
Die Unkrautbekämpfung kann auf diesen Flächen mit thermischen Verfahren (Abflammgeräte) oder mechanischen Methoden (Fugenkratzer oder Geräte mit rotierenden Stahlbürsten) durchgeführt werden.

Auf unbefestigten Gartenwegen oder -Plätzen (mit Steinen oder Platten, die direkt auf die gewachsene Erde gelegt wurden) dürfen Unkrautvernichter angewendet werden. Diese Wege haben keinen Ablauf in die Kanalisation oder ins Grundwasser. Hier können Sie Finalsan UnkrautFrei Plus* zur Unkrautbekämpfung einsetzen.

Finalsan* erhalten Sie ausschließlich im Fachhandel, ein Direktversand ist nicht möglich. Weitere Händler finden Sie auf dieser Seite unter dem Menuepunkt Produkte.

Mit freundlichen Grüßen
W. Neudorff GmbH KG
i.A. Anasthasia Wagner
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