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Name: Christina
Beitrag vom: 22.07.2019
Hallo!

Wir hatten heute Kammerjäger da, die leider keinen seriösen Eindruck hinterlassen haben. Wir haben im Schlafzimmer vermutlich im Rollokasten ein beginnendes Wespennest. Die Kammerjäger haben mit Neudorff Wespen Turbospray gesprüht. Meine Frage ist nun, ob ich mit meinem 7 Monate alten Baby bedenkenlos in dem Zimmer schlafen kann. Wir haben natürlich gelüftet.

Danke schonmal
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Name: Neudorff
Beitrag vom: 23.07.2019
Hallo Christina,

unser Permanent Wespen TurboSpray* enthält als Wirkstoff Pyrethrine. Dabei handelt es sich um die Inhaltsstoffe des Natur-Pyrethrums, welches aus Chrysanthemenblüten gewonnen wird. Der Wirkstoff ist ein Kontaktmittel und kann nicht in die Umgebungsluft ausgasen. Deshalb ist der Wirkstoff auch gut geeignet, um ihn in Wohnräumen einzusetzen. Sobald der Sprühbelag vollständig abgetrocknet ist und gelüftet wurde, können die Wohn- und Schlafräume wieder normal genutzt werden, auch von Kleinkindern und Schwangeren.

Das Turbospray hat eine große Reichweite, der Sprühstrahl reicht bis zu 4 m weit. Damit können Wespen sicher aus der Distanz bekämpft werden. Für die Nestbekämpfung in Hohlräumen ist das Mittel jedoch nicht so gut geeignet.
Um das Nest vollständig zu bekämpfen, ist es in solchen Fällen leider nicht ausreichend, aus der Distanz oder nur um/in das Einflugloch zu sprühen, da durch diese Anwendungen zu wenige Wespen abgetötet werden.

Dann empfehlen wir die Anwendung von unserem Permanent Wespen- und UngezieferSchaum*. Der Schaum enthält ebenfalls Natur-Pyrethrum als Wirkstoff.
Dieser Wespenschaum ist besonders geeignet zur Bekämpfung von Wespen und anderem Ungeziefer in Hohlräumen, hinter Verkleidungen oder in Jalousiekästen. Der Wespenschaum wird schon seit Jahren erfolgreich zur Bekämpfung von Wespen und Ungeziefer verwendet.

Es handelt sich bei diesem Produkt um eine Schaumformulierung. Der ausgebrachte Schaum ist über mehrere Stunden stabil. Nach dem Zerfallen des Schaums bleibt eine Wachsschicht mit dem Wirkstoff Pyrethrum noch längere Zeit aktiv.
Gegen die Wespen schäumt man das Einflugloch und andere Zugänge gut aus. Der Schaum verhindert, dass die Wespen aus dem Nest herausfliegen und den Anwender angreifen.

Wichtig bei der Anwendung ist, dass sehr viel Schaum in das Nest gesprüht wird.
Nach den ersten Sprühstößen steckt man am besten das Röhrchen in den schon vorhandenen Schaum, um noch tiefer in das Nest zu gelangen.
Ein dünner Schaumbelag reicht nicht aus, um ein Nest mit mehreren tausend Wespen zu vernichten.
Führen Sie die Behandlung am besten in den frühen Morgenstunden aus, dann sind die Tiere noch inaktiv und im Bau. Die später ausfliegenden Wespen kommen nach der Behandlung mit dem Schaum in Kontakt und sterben ab. So ist auch die Gefahr für den Anwender, durch die Tiere angegriffen zu werden, am geringsten.

Bei sehr großen Nestern kann eine Nachbehandlung erforderlich sein.

Die Reste des Schaums lassen sich nach der Bekämpfung mit warmer Seifenlösung entfernen.

*Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformationen lesen.

Freundliche Grüße
W. Neudorff GmbH KG
i.A. Sabine Aulich
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Name: Siggi
Beitrag vom: 25.06.2022
Mit Interesse habe ich die ausführliche Anleitung zur Bekämpfung von Wespennestern gelesen!
Historie: im vergangenen Jahr hatten wir die Wespen zunächst versucht aus dem Rollladenkasten zu "vergrämen" - ohne Erfolg!
Folgen für uns: wir konnten den Raum 4 Monate lang nicht lüften und brauchten anschließend fachmännische Hilfe zum Entfernen
des umfangreichen Nestmaterials.
Aktuell: gleiches Zimmer, anderes Fenster, die Wespen machen sich erneut daran, sich häuslich niederzulassen.
Nun wollten wir den "Anfängen wehren", also los und Neudorff permanent Wespen- & Ungeziefer-Schaum gekauft!
Unter Lebensgefahr und mit vielen für alte Leute schwierigen Verrenkungen die Einflugschneisen ausgiebig nach Anleitung bearbeitet.
Tag 1 - keine Reaktion! Wespen fliegen durch den Schaum ins Nest!
Tag 2 - 5 : spät abends und früh morgens Behandlung wiederholt und intensiviert !!!
Nun lassen unsere Wespen schön grüßen !!!
Mein Vorschlag: künftig das Produkt mit "wespenfreundlich" anpreisen !
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Name: Neudorff
Beitrag vom: 27.06.2022
Hallo Siggi,

es tut uns leid, dass Sie so schlechte Erfahrungen mit unserem Permanent Wespen- und UngezieferSchaum** gemacht haben.
Der Wespenschaum wird schon seit Jahren erfolgreich zur Bekämpfung von Wespen und Ungeziefer verwendet. Auch aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass er gut funktioniert.
Wichtig bei der Anwendung ist, dass sehr viel Schaum in das Nest gesprüht wird.
Nach den ersten Sprühstößen steckt man am besten das Röhrchen in den schon vorhandenen Schaum, um noch tiefer in das Nest zu gelangen.
Ein dünner Schaumbelag reicht nicht aus, um ein Nest mit mehreren tausend Wespen zu vernichten.
Führen Sie die Behandlung am besten in den frühen Morgenstunden aus, dann sind die Tiere noch inaktiv und im Bau. Die später ausfliegenden Wespen kommen nach der Behandlung mit dem Schaum in Kontakt und sterben ab. So ist auch die Gefahr für den Anwender, durch die Tiere angegriffen zu werden, am geringsten.
Bei sehr großen Nestern kann eine Nachbehandlung erforderlich sein.
Sollten Probleme auftreten, kann man sich auch gerne an unsere Fachberatung wenden (beratung@neudorff.de), wir versuchen mit Ihnen dann gemeinsam eine Lösung zu finden.

Freundliche Grüße
W. Neudorff GmbH KG
i.A. Anja Wichers
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Name: Erwin
Beitrag vom: 12.01.2023
Hallo, warum erwähnen Sie nicht, dass Wespen unter Naturschutz stehen und nur entsprechende Wespenbeauftragte, z.B. vom Nabu Wespen pp. umsetzen dürfen, wenn es genehmigt ist. Selbst darf man diese nicht bekämpfen!
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Name: Neudorff
Beitrag vom: 13.01.2023
Hallo Erwin,

alle wild lebenden Tiere (dazu gehören auch Wespen, Zecken, Mücken usw.) unterliegen dem allgemeinen Schutz des Gesetzes.
Der allgemeine Artenschutz bestimmt, dass Tiere nicht mutwillig oder ohne vernünftigen Grund gefangen, verletzt oder getötet werden dürfen (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).
Eine Vielzahl von Arten ist darüber hinaus besonders geschützt. Man findet sie in der Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung. Hummeln und alle anderen Wildbienen, sowie Hornissen unterliegen diesem besonderen Schutz. Die Tiere dürfen nicht gefangen oder verletzt und ihre Nester nicht beschädigt oder zerstört werden (§ 44 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 BNatSchG).
Wespen hingegen unterliegen nur dem allgemeinen Schutz und dürfen dann bekämpft werden, wenn dafür ein vernünftiger Grund vorliegt.
Ein vernünftiger Grund ist gegeben, wenn sich, um ein paar Beispiele zu nennen, ein Wespennest direkt am Fenster, im Gebäude, im Rollladenkasten oder nahe der Eingangstür befindet. Hier besteht die Gefahr, dass die Wespen sich durch die normale Nutzung des Menschen (beim Öffnen des Fensters oder Betätigen der Rollläden) gestört fühlen und dass Menschen gestochen werden. Viele Personen reagieren stark allergisch auf Stiche. Zudem kann es zu baulichen Schäden kommen, da sich z.B. der Rollladen unter Umständen nicht mehr richtig bewegen lässt, weil das Nest im Weg ist.
In solchen Fällen dürfen Wespen und ihre Nester auch durch Laien bekämpft werden.

Diese Hinweise zum Artenschutz finden Sie auch auf der Spraydose.

Freundliche Grüße

W. Neudorff GmbH KG
i.A. Sabine Aulich

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