Eure Beiträge

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Name: Christina
Beitrag vom: 03.06.2017
Wir haben unsere Terasse mit Loxiran S behandelt, um die Ameisen dort loszuwerden. Vom dem Gießmittel ist nun aber etwas in das angrenzende Beet geflossen, wo unsere Johannisbeere steht und bereits einige grüne Früchte trägt.
Können wir die Beeren trotzdem essen, wenn sie reif sind, oder geht das Mittel in die Pflanzen über? Sollen wir das Beet kräftig wässern, oder hat das keinen Effekt?
Über eine kurze Rückmeldung würd ich mich sehr freuen.
Viele Grüße
Christina
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Name: Neudorff
Beitrag vom: 06.06.2017
Hallo Christina,

unser Loxiran-S-AmeisenMittel** ist gut biologisch abbaubar. Der Wirkstoff Naturpyrethrum hat im Boden und an Pflanzen eine Halbwertszeit von wenigen Tagen. Auch wird er nicht von den Pflanzen aufgenommen und hat keine gefährlichen Abbauprodukte.

Dennoch dürfen Sie Loxiran-S-AmeisenMittel nicht an Pflanzen (essbar oder nicht) verwenden, da es nicht als Pflanzenschutzmittel zugelassen ist, sondern nur als Biozid.

Ameisenmittel sind zur Anwendung auf Wegen, Terrassen und sonstigen befestigten Flächen am/im Haus gedacht, nicht zur Behandlung von Pflanzen.

Aus diesem Grund gibt es auch keine Untersuchungen zur Wartezeit bis zum Verzehr von essbaren Pflanzen. Da es bereits zwischen das Beerenobst geraten ist, dürften Sie die Pflanzen streng genommen nicht mehr verzehren.

**Biozide sicher verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten.

Mit freundlichen Grüßen,
W. Neudorff GmbH KG
i.A. Sabine Aulich
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Name: Sigg-Huber M.
Beitrag vom: 12.05.2022
Lb. Team von Neudorff,

ich habe bewusst dieses Gießmittel
von Neudorff ausgewählt und zwar
an meinen schwarzen Johannisbeeren. Ich habe Läuse die ich mit Rapsöl/ Wassergemisch erfolgreich behandelt habe, nur Ameisen die mit den Läusen kamen sind noch vorhanden.
Wie sie schon zuvor geschrieben haben
sehe ich kein Problem des Verzehrs. Pflanze nimmt es nicht auf und kurze
Halbwertszeit von wenigen Tagen im Boden und an der Pflanze.
Lt. Gesetz sind sie für für den Hinweis aber verpflichtet.
Lb. Grüße M. S-H.
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