Eure Beiträge

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Name: Hubert Bergermeier
Beitrag vom: 04.05.2020
unter Voraussetzung für den Nützlingseinsatz steht unter dem zweiten roten Punkt:
Nach einer Gießbehandlung mit systematisch wirkenden Präparaten muß eine Wartezeit von mindestens
12 Wochen eingehalten werden.?? Was heißt das, worauf bezieht sich die Wartezeit??
Vielen Dank für die Antwort.

Mit freundlichen Grüßen


Hubert Bergermeier
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Name: Neudorff
Beitrag vom: 05.05.2020
Hallo Herr Bergermeier,

wird ein systemisches Pflanzenschutzmittel (z.B. mit dem Wirkstoff Acetamiprid) unter befallenen Pflanzen gegossen, dann können keine Nützlinge eingesetzt werden, da diese auch geschädigt würden, deshalb die Wartezeit bis zum erneuten Nützlingseinsatz.

Freundliche Grüße
W. Neudorff GmbH KG
i.A. Sabine Aulich
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