Beitrag vom: 01.06.2020
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Name: Neudorff
Beitrag vom: 02.06.2020
Hallo,
bei der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels beantragt die jeweilige Firma eine maximale Anzahl an Anwendungen für dieses Mittel und legt die Abstände zwischen den Behandlungen fest. Auf der Basis dieser Anwendungshäufigkeit im jeweiligen Abstand führt die Behörde dann die entsprechenden ökotoxikologischen Untersuchungen durch.
Für Ferramol* sind die entsprechenden Experimente auf der Basis von 4 Anwendungen pro Kultur, Fläche und Jahr durchgeführt worden.
Die Anzahl der zugelassenen Anwendungen von Ferramol* bezieht sich auf die Häufigkeit, mit der Ferramol* auf jeder einzelnen Fläche und Kultur im Garten pro Jahr angewendet werden darf. Wenn Sie beispielsweise 4x im Salatbeet streuen, danach den Salat ernten und dann eine andere Kultur auf derselben Fläche anbauen, können Sie wieder 4x streuen.
Nach unserer Ansicht ist bei dieser Anzahl an Anwendungen in aller Regel eine ausreichende Schneckenbekämpfung gewährleistet. Auch ist es nicht nötig und zugelassen, jeden Tag nachzustreuen, deshalb der Abstand von 14 Tagen.
Für eine erhöhte Anzahl an Applikationen liegen keine Untersuchungen vor. Daher ist eine häufigere Anwendung von Ferramol* nicht von der Zulassungsbehörde genehmigt.
Ferramol* hinterlässt jedoch keine schädlichen Rückstände im Boden oder auf der Pflanze, auch wenn man versehentlich häufiger gestreut hat.
Ferramol Schneckenkorn* gehört keiner Giftklasse an. Dies bedeutet, bei Ferramol Schneckenkorn* besteht keine Gefahr für Haustiere, wie z. B. Hunde und Katzen.
Bei der Anwendung von Ferramol* brauchen keine Wartezeiten eingehalten zu werden.
Ferramol* wird auch im ökologischen Landbau eingesetzt.
*Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen
Freundliche Grüße
W. Neudorff GmbH KG
i.A. Sabine Aulich
bei der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels beantragt die jeweilige Firma eine maximale Anzahl an Anwendungen für dieses Mittel und legt die Abstände zwischen den Behandlungen fest. Auf der Basis dieser Anwendungshäufigkeit im jeweiligen Abstand führt die Behörde dann die entsprechenden ökotoxikologischen Untersuchungen durch.
Für Ferramol* sind die entsprechenden Experimente auf der Basis von 4 Anwendungen pro Kultur, Fläche und Jahr durchgeführt worden.
Die Anzahl der zugelassenen Anwendungen von Ferramol* bezieht sich auf die Häufigkeit, mit der Ferramol* auf jeder einzelnen Fläche und Kultur im Garten pro Jahr angewendet werden darf. Wenn Sie beispielsweise 4x im Salatbeet streuen, danach den Salat ernten und dann eine andere Kultur auf derselben Fläche anbauen, können Sie wieder 4x streuen.
Nach unserer Ansicht ist bei dieser Anzahl an Anwendungen in aller Regel eine ausreichende Schneckenbekämpfung gewährleistet. Auch ist es nicht nötig und zugelassen, jeden Tag nachzustreuen, deshalb der Abstand von 14 Tagen.
Für eine erhöhte Anzahl an Applikationen liegen keine Untersuchungen vor. Daher ist eine häufigere Anwendung von Ferramol* nicht von der Zulassungsbehörde genehmigt.
Ferramol* hinterlässt jedoch keine schädlichen Rückstände im Boden oder auf der Pflanze, auch wenn man versehentlich häufiger gestreut hat.
Ferramol Schneckenkorn* gehört keiner Giftklasse an. Dies bedeutet, bei Ferramol Schneckenkorn* besteht keine Gefahr für Haustiere, wie z. B. Hunde und Katzen.
Bei der Anwendung von Ferramol* brauchen keine Wartezeiten eingehalten zu werden.
Ferramol* wird auch im ökologischen Landbau eingesetzt.
*Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen
Freundliche Grüße
W. Neudorff GmbH KG
i.A. Sabine Aulich
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