Pflanzenschutzmittel

Biologische und chemische Mittel zum Schutz der Pflanzen vor Schaderregern. Pflanzenschutzmittel erhalten erst nach umfangreicher Prüfung durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die →Zulassung und dürfen erst dann angeboten werden.

Drei Institutionen sammeln für das BVL Informationen und Testergebnisse:

  • Bundesinstitut für Risikobewertung prüft die gesundheitlichen Auswirkungen,
  • Julius-Kühn-Institut macht Wirksamkeitsversuche, prüft die Verträglichkeit für Bienen und Pflanzen,
  • Umweltbundesamt prüft die Auswirkungen auf den Naturhaushalt.

Pflanzenschutzmittel werden in jahrelangen Versuchen getestet. Nur ausreichend wirksame Produkte erhalten die Zulassung.

Laut Pflanzenschutzgesetz dürfen Pflanzenschutzmittel nur mit Beratung abgegeben werden. Daher stehen sie in Geschäften im Pflanzenschutzschrank oder hinter der Beratungstheke. Diese Regelung sagt nichts aus über die Giftigkeit der entsprechenden Produkte.

Bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmittel sind folgende Punkte zu beachten:

  • Nicht bei praller Sonne spritzen, sonst kann es Verbrennungen geben.
  • Nur auf trockene Pflanzen spritzen.
  • Vor allem Blattunterseiten behandeln, denn hier sitzen die meisten Schädlinge.
  • Spritzmittel nur nach Gebrauchsanleitung anwenden. Zu hohe Dosierung kann zu Pflanzenschäden führen.

Pflanzenschutzmittel von Neudorff sind zum Beispiel: