Pflanzenhilfsmittel

Präparate mit hauptsächlich wachstumsfördernder Wirkung. Sie gelten rechtlich als Dünger, müssen aber nicht zwingend ähnlich hohe Nährstoffgehalte aufweisen. Sie sind dazu bestimmt, auf die Pflanzen einzuwirken oder die Aufbereitung organischer Stoffe zu beeinflussen. Pflanzenhilfsmittel haben einen hohen Stellenwert im Integrierten Pflanzenschutz. Sie unterliegen einer Kennzeichnungspflicht, die der Eigenart dieser Stoffe Rechnung trägt und dem Verbraucher zur Information dient.

Pflanzenhilfsmittel von Neudorff sind zum Beispiel:

Pflanzenhilfsmittel