Eure Beiträge

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Name: Anica
Beitrag vom: 19.07.2018
Hallo, unsere Gartenwege sind voller Unkraut, vorallem in den Fugen sprießt es und ist nicht zu bändigen. Nun überlege ich das Fugenfrei Mittel bzw den Unkrautvernichter einzusetzen. Die Wege sind im ganzen Garten verteilt und ich habe keine Möglichkeit meinen Hund für längere Zeit von den Wegen fernzuhalten. Nun meine Frage, muss ich Bedenken haben wenn der Hund die gespritzte Fläche betritt, bzw wie lange sollte ich warten bis ich ihn wieder darüber laufen lassen kann? Man ist ja auch selbst gerne barfuß unterwegs. Ich würde mich freuen von Ihnen zu hören und eine Info wegen der zwei Mittel zu bekommen, vielleicht auch welches von beiden besser dafür geeignet wäre?

Viele Grüße
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Name: Neudorff
Beitrag vom: 19.07.2018
Hallo Anica,

halten Sie Ihren Hund während der Anwendung unserer Finalsan* Produkte fern und solange bis der Spritzbelag vollständig abgetrocknet ist. Dann kann der Hund die behandelten Flächen wieder betreten.

Der Gesetzgeber hat jedoch ein Anwendungsverbot für alle Unkrautvernichter auf Freilandflächen erlassen, die nicht gärtnerisch, land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden.

Das heißt, alle im Handel erhältlichen Unkrautvernichter dürfen nicht auf befestigten Wegen, Garagenauffahrten, Höfen, Terrassen oder Plätzen eingesetzt werden. Befestigt bedeutet, dass als verdichteter Untergrund z. B. Sand, Kies, Splitt, Beton oder ähnliches verwendet wurde.
Werden Unkrautvernichter auf befestigten Flächen ausgebracht, besteht die Gefahr, dass die Wirkstoffe durch Regenschauer in die Kanalisation bzw. ins Grundwasser gespült werden und so in den Wasserkreislauf gelangen. Deshalb ist die Anwendung gesetzlich verboten.

Unser Unkrautvernichter Finalsan UnkrautFrei Plus* ist biologisch abbaubar** und zeichnet sich durch eine sehr gute Umweltverträglichkeit aus. Die Wirkstoffe werden im Boden rasch abgebaut. Allerdings darf auch unser Unkrautvernichter nicht auf befestigten Wegen und Plätzen ohne behördliche Genehmigung angewendet werden.
Unser Finalsan* Wege- und FugenRein*** ist nicht zur Unkrautbekämpfung zugelassen. Hierbei handelt es sich um einen Grünbelagsentferner (entfernt Algen).

Die Unkrautbekämpfung kann auf diesen Flächen mit thermischen Verfahren (Abflammgeräte) oder mechanischen Methoden (Fugenkratzer oder Geräte mit rotierenden Stahlbürsten) durchgeführt werden.

Auf unbefestigten Gartenwegen oder -Plätzen (mit Steinen oder Platten, die direkt auf die gewachsene Erde gelegt wurden) dürfen Unkrautvernichter angewendet werden. Diese Wege haben keinen Ablauf in die Kanalisation oder ins Grundwasser. Hier können Sie unsere Finalsan* Produkte zur Unkrautbekämpfung einsetzen.

*Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen

**nach OECD 301 F

*** Biozide vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen

Freundliche Grüße,
W. Neudorff GmbH KG
i.A. Sabine Aulich
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