Eure Beiträge

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Name: Marie
Beitrag vom: 20.05.2019
Guten Tag,
Ich habe letzte Woche Ihr Produkt "Ferramol*" gekauft - italienisch beschriftet, da ich in Südtirol-Italien wohne. Auf der Packung wird darauf hingewiesen, das Produkt "nicht" in der Landwirtschaft oder für Pflanzen, die zum Verzehr bestimmt sind, zu verwenden. Dabei habe ich gedacht, es würde auch im biologischen Anbau verwendet.
Ich habe auch Jahre zuvor dieses Produkt verwendet und kann mich daran erinnern, dass ich es gerade deshalb gekauft hatte, auch weil es für andere Kleintiere nicht schädlich ist.
In der Gärtnerei nachgefragt, haben sie mir versichert, dass ich das Produkt auch im Gemüseanbau verwenden kann.
Wurde hier eine falsche Übersetzung draufgedruckt?
Danke für Ihre Antwort im Voraus.
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Name: Neudorff
Beitrag vom: 21.05.2019
Hallo Marie,

Ferramol** als solches ist natürlich auch in Italien in allen essbaren Kulturen zugelassen.

Es gibt in Italien jedoch zwei, nach dem neuen Gesetz von 2018 sogar drei Arten von Produkten für Amateur-Anwender:

Die so genannten PFnPO (Prodotti fitosanitari [per uso] non professionale per piante ornamentali) sind nur für Zierpflanzen zugelassen. Diese unterliegen nicht dem Selbstbedienungsverbot, sind also freiverkäuflich, ohne dass Verkäufer oder Käufer einen Sachkundenachweis (Patentino) haben, und daher teils auch in Supermärkten erhältlich. Die Zulassung ist etwas einfacher. Da keine essbaren Kulturen genannt werden dürfen, ist auch das Logo für den biologischen Anbau nicht erlaubt. Die möglichen Packungsgrößen sind stark eingeschränkt.

Für Nebenerwerbsbauern (oder Leute mit größeren Gärten) gibt es noch die PFnPE (Prodotti fitosanitari [per uso] non professionale per piante edibili). Für diese gibt es auch Anwendungen in essbaren Pflanzen. Sie sind aber nur im Fachhandel erhältlich, wo der Verkäufer die Sachkunde (Patentino) hat und unterliegen dem Selbstbedienungsverbot. Es sind etwas größere Packungen möglich.

Des Weiteren gibt es natürlich noch die rein professionellen Produkte ohne jede Anwendungs- und Größeneinschränkungen, wo aber sowohl Verkäufer als auch Käufer die Sachkunde (Patentino) benötigen.

Wenn Kunden in Südtirol also ein Ferramol* (als PFnPE) mit allen Anwendungsmöglichkeiten kaufen möchten, müssen sie in ein Gartencenter o.Ä. gehen, wo das Personal ein Patentino besitzt.
Das erhaltene Produkt unterscheidet sich aber natürlich nicht.

*Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

Freundliche Grüße,
W. Neudorff GmbH KG
i.A. Sabine Aulich
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Name: Marie
Beitrag vom: 21.05.2019
Sehr irreführend und ..........transparent unsere Gesetzgebung............Vielen Dank für die Aufklärung
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