Hallo Anja,
Spruzit Schädlingsfrei*,°* ist ein Insektizid, welches zur Bekämpfung von vielen beißenden und saugenden Insektenarten angewendet wird. Das Mittel ist auch im ökologischen Landbau zugelassen, gemäß EG-Ökoverordnung.
Mit
Spruzit Schädlingsfrei*,° werden u.a. verschiedene Blattlausarten, Käfer, Schmetterlingsraupen und Blattwespenarten bekämpft. Als Wirkstoff enthält
Spruzit*,° das Natur-Pyrethrum, einen Extrakt aus der Blüte einer in Afrika angebauten Chrysanthemenart (Chrysanthemum cinerariaefolium) und Rapsöl. Das verwendete Rapsöl hat Lebensmittelqualität. Die insektiziden Substanzen dieses Extraktes heißen Pyrethrine und sind zu ca. 25% darin enthalten.
Spruzit*,° ist ein Kontaktinsektizid, das heißt, es wirkt nur, wenn das Insekt direkt damit in Berührung kommt und es über seine Sinnesorgane und Körperöffnungen aufnimmt. Natur-Pyrethrum kann weder in Pflanzen eindringen, noch verdampft es bei normalen Temperaturen, so dass es auch nicht als Atemgift wirksam ist. Pyrethrine, also die wirksamen Anteile des Natur-Pyrethrums, werden im Gegensatz zu den Pyrethroiden unter Licht-, Luft-, und Wärmeeinfluß sehr schnell abgebaut. Aufgrund dieser Tatsache hat
Spruzit*,° nur kurze Wartezeiten von der Anwendung bis zur Ernte. Das Mittel lässt sich einfach mit Wasser abwaschen. Im Boden wird es schnell mikrobiologisch abgebaut.
Auch für den Anwender ist Natur-Pyrethrum ein verhältnismäßig unproblematischer Wirkstoff, denn Pyrethrum ist nur in sehr hoher Dosierung bei Aufnahme über Hautwunden oder bei oraler Aufnahme schädlich für den Menschen.
Das Mittel ist im Haus- und Kleingartenbereich zugelassen an Zierpflanzen, Kernobst (z.B. Apfel, Birne, Wartezeit bis zum Verzehr 3 Tage) und an Kohlrabi (Wartezeit 3 Tage). An Pflaumen und Johannisbeeren darf es nicht eingesetzt werden, weil wir für diese Kultur keine Zulassung haben.
Streng genommen dürfte man die Früchte nicht mehr verzehren. Das hat jedoch nichts mit Giftigkeit zu tun, sondern hat zulassungsrechtliche Gründe.
Für Salate haben wir eine Zulassung für Erwerbsgärtner, hier beträgt die Wartezeit bis zum Verzehr 7 Tage.
*Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise- und Symbole in der Gebrauchsanleitung beachten.
** NB 6641: Nicht bienengefährlich (B 4)
Freundliche Grüße
W. Neudorff GmbH KG
i.A. Sabine Aulich