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Zulassung

Bevor Pflanzenschutzmittel in Deutschland vermarktet werden dürfen, benötigen sie eine Zulassung vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Diese Zulassung basiert auf umfassenden Prüfungen in Bereichen wie Wirksamkeit, Pflanzenverträglichkeit, Abbauverhalten und Rückstände in der Umwelt sowie Toxikologie und Ökotoxikologie. Diese Untersuchungen beziehen sich sowohl auf das Mittel als auch auf dessen Abbauprodukte und deren Rückstandsverhalten in Pflanzen, um Aussagen zur Wartezeit treffen zu können. Die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt, einschließlich Wasserorganismen, Vögeln, Bodenorganismen und Bienen, werden sorgfältig analysiert. Nach einem mehrjährigen Prüfprozess und einer abschließenden Bewertung, die etwa 1,5 Jahre in Anspruch nimmt, kann die Zulassung erteilt werden, erkennbar an einer amtlichen Zulassungsnummer. Die Prüfkriterien gelten unabhängig vom Ursprung des Wirkstoffs, um Effektivität und Sicherheit für den Verbraucher zu garantieren.