Anwendung
Stellen Sie zu Beginn das gelbe Unterteil der Falle auf die Standfüße. Geben Sie den Lockstoff hinein. Setzen Sie nun den transparenten Fallendeckel so auf das Unterteil, dass die Verschlussnoppen in die Aussparung passen. Verriegeln Sie die Permanent
WespenFalle durch Drehung im Uhrzeigersinn. Jetzt können Sie die Falle entweder aufstellen oder aufhängen. Zum Aufhängen nutzen Sie einfach die beiliegende Kordel. Ziehen Sie vor dem Schließen der Falle die Kordel durch die Öffnungen im transparenten Fallendeckel. Sichern Sie den Halt mit einem Knoten. Achten Sie darauf die Falle nicht in unmittelbarer Nähe des Wespennestes oder des Gartentisches
aufzuhängen. Platzieren Sie die Falle ca. 2-3 m entfernt, damit der Lockstoff optimal wirken kann. Kontrollieren Sie in regelmäßigen Abständen die Falle. Bei starker Hitze kann es dazu kommen, dass der Lockstoff verdunstet. Öffnen Sie dann einfach die Falle und füllen diese mit Wasser nach. Erneuern Sie den Lockstoff nach spätestens 6 Wochen. Falls bei der regelmäßigen Kontrolle viele Wespen gefangen wurden, erneuern Sie den Lockstoff früher. Das Reinigen und anschließende neu befüllen der
Falle funktioniert problemlos. Dafür einfach die Falle vorsichtig öffnen, da sich noch lebende Wespen in der Falle befinden könnten. Die Falle anschließend mit lauwarmen Wasser und einer Seifenlösung ausspülen und wieder mit neuem Lockstoff befüllen
Nicht unmittelbar in der Nähe des Nestes aufhängen (mindestens 2-3 m Abstand), da sonst keine Lockwirkung.
Anwendungs-/Zulassungsgebiete
Sie können die WespenFalle auf Terrasse und Balkon
sowie in Innenräumen problemlos einsetzen.
Platzieren Sie die Falle einfach an gewünschter Stelle
und genießen Sie ungestört den Sommer.
Weitere Anwendungshinweise
Besonderer Hinweis:
Alle wild lebenden Tiere (dazu gehören auch Wespen) unterliegen dem allgemeinen Schutz des Gesetzes. Der allgemeine Artenschutz bestimmt, dass Tiere nicht mutwillig oder ohne vernünftigen Grund gefangen, verletzt oder getötet werden dürfen (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Deshalb dürfen Wespen nur dann bekämpft werden, wenn
ein vernünftiger Grund vorliegt. Das ist der Fall, wenn sie ihre Nester am oder im Haus gebaut haben, wo sie zur unmittelbaren Gefahr für den Menschen werden. In der Regel werden nur zwei Wespenarten für den Menschen lästig und agressiv, die Deutsche und die Gemeine Wespe. Sie werden oft von menschlicher Nahrung angelockt und bauen ihre Nester gerne in Hohlräumen an oder in Häusern. Die meisten bei uns auftretenden Wespenarten sind nicht aggressiv oder lästig und interessieren sich auch nicht für unser Essen. Insbesondere die Sächsische Wespe, die an frei hängenden Nestern zu erkennen ist, ist äußerst friedfertig und sollte nicht bekämpft werden. Hornissen, Kreisel- und Knopfhornwespen, die unter besonderem Schutz stehen, (man findet sie in der Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung,
§ 44 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 BNatSchG) dürfen gar nicht gefangen, getötet oder verletzt und ihre Nester nicht beschädigt oder zerstört werden. Die Falle darf deshalb nicht in der Nähe von Nestern besonders geschützter Arten angebracht werden.