Anwendung
Vor Gebrauch gut schütteln! Messbecherverschluss abschrauben. Spitze des Spritzverschlusses mit einem Messer abschneiden.
Permanent WespenFalle mit 5 Messbecherfüllungen (125 ml) aus der Flasche füllen. Lockstoff spätestens nach 6 Wochen, bei starken Fängen nach jedem Entleeren ersetzen. Fallen vorsichtig öffnen, falls sich lebende Wespen darin befinden!
Weitere Anwendungshinweise
**Besonderer Hinweis:** Alle wild lebenden Tiere (dazu gehören auch Wespen) unterliegen dem allgemeinen Schutz des Gesetzes. Der allgemeine Artenschutz bestimmt, dass Tiere nicht mutwillig oder ohne vernünftigen Grund gefangen, verletzt oder getötet werden dürfen (§ 39 Abs.1Nr.1BNatSchG). Deshalb dürfen Wespen nur dann bekämpft werden, wenn ein vernünftiger Grund vorliegt. Das ist der Fall, wenn sie ihre Nester am oder im Haus gebaut haben, wo sie zur unmittelbaren Gefahr für den Menschen werden. In der Regel werden nur zwei Wespenarten für den Menschen lästig und aggressiv, die Deutsche und die Gemeine Wespe. Sie werden oft von menschlicher Nahrung angelockt und bauen ihre Nester gerne in Hohlräumen an oder in Häusern. Die meisten bei uns auftretenden Wespenarten sind nicht aggressiv oder lästig und interessieren sich auch nicht für unser Essen. Insbesondere die Sächsische Wespe, die an frei hängenden Nestern zu erkennen ist, ist äußerst friedfertig und sollte nicht bekämpft werden. Hornissen, Kreisel- und Knopfhornwespen, die unter besonderem Schutz stehen, (man findet sie in der Anlage1 der Bundesartenschutzverordnung, § 44 Abs.1Nrn.1und 3 BNatSchG) dürfen gar nicht gefangen, getötet oder verletzt und ihre Nester nicht beschädigt oder zerstört werden. Fallen deshalb nicht in der Nähe von Nestern besonders geschützter Arten anbringen.
Anwenderschutz
Missbrauchen kann zu Gesundheitsschäden führen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Für Kinder unzugänglich aufbewahren.