Anwendung
Zur Aktivierung des Konzentrats den roten Ring abziehen, Flasche kräftig schütteln. Sprühdüse aufdrehen. Nach der Aktivierung ist Fungisan Rosen- & Buxus-Pilzfrei bis zum Ende der Saison haltbar. Vor erneutem Gebrauch kräftig schütteln.
Fungisan Rosen- und & Buxus-Pilzfrei wird bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome gleichmäßig auf die Pflanzen gespritzt.
Bei Buchsbaum-Spritzungen vorbeugend ca. ab Mai bei feuchtwarmer Witterung durchführen.
Spritzung im Abstand von 8–12 Tagen wiederholen.
Maximale Anzahl der Behandlungen: 2 (Rostpilze an Zierpflanzen im Freiland max. 1 Anwendung).
Reichweite
- Bei Pflanzenhöhe bis 50 cm: ausreichend für 16 m².
- Pflanzenhöhe 50–125 cm: ausreichend für 11 m².
- Pflanzenhöhe über 125 cm: ausreichend für 8 m².
Einsatzgebiet
Zierpflanzen* (Freiland und im Gewächshaus) inklusive Malven und Stockrosen: Rostpilze Rosen: Rostpilze, Echter Mehltau, Falscher Mehltau, Sternrußtau Malven, Rhododendron, Kirschlorbeer: Schrotschusskrankheit, Blattfleckenkrankheiten, Rostpilze Buchsbaum: Buchsbaumsterben (Triebsterben), Rostpilze, Blattfleckenpilze Zypressen, Lebensbaum, Wacholder: Trieb- und Zweigsterben*
- Diese Krankheiten werden nach eigenen Erfahrungen beim Einsatz in den festgesetzten Anwendungsgebieten miterfasst (Nebenwirkung) ** 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Ende des Blattfalls. Pflanze bzw. oberirdischer Teil abgestorben oder Pflanze in Winter- bzw. Vegetationsruhe
Anwendungsbereiche
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorge gebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Keine Anwendung im Freiland auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.
Gebrauchsanweisung
Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Einatmen von Dampf/Aerosol vermeiden. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt anrufen. Verschüttete Mengen aufnehmen. Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. UFI: FE4F-28XU-DD1Y-EEEW
Anwenderschutz
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel. Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden. Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden. Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften. Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheits - datenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.