Zulassung

Damit Pflanzenschutzmittel in Deutschland überhaupt verkauft werden dürfen, müssen sie zunächst die Zulassung bekommen. Hierfür ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zuständig. Die zugeordneten Behörden prüfen Pflanzenschutzmittel hinsichtlich verschiedener Kriterien:

  • Wirksamkeit
  • Pflanzenverträglichkeit
  • Abbauverhalten und Rückstände in der Umwelt

Dabei wird nicht nur das Mittel selbst, sondern auch dessen Abbauprodukte untersucht. Weiterhin wird getestet, wie das Rückstandsverhalten in der Pflanze ist, damit Aussagen zur Wartezeit getroffen werden können.

  • Toxikologie: Das Mittel wird geprüft hinsichtlich der Auswirkungen beim Verschlucken, bei der Aufnahme über die Haut und beim Einatmen. Es werden Langzeitstudien durchgeführt und untersucht, ob das Mittel Auswirkungen auf die Gesundheit hat.
  • Ökotoxikologie: Die Auswirkung des Mittels auf Wasserorganismen wie Algen, Fische, aber auch auf Vögel, Bodenorganismen, Regenwürmer, Nützlinge und Bienen wird gleichfalls untersucht. Diese Studien erstrecken sich über einen Zeitraum von mehreren Jahren. Danach braucht die Behörde nochmals etwa 1,5 Jahre, um alles zu prüfen. Erst dann kann die Z. erteilt werden, erkennbar an dem Dreieck mit der amtlichen Zulassungsnummer. Bei der Prüfung der verschiedenen Kriterien ist es unerheblich, ob der Wirkstoff des Präparates chemischen oder biologischen Ursprungs ist. Für die Wirksamkeit legen die Prüfer für alle Präparate die gleichen Maßstäbe an. Dadurch kann der Verbraucher sicher sein, dass zugelassene Pflanzenschutzmittel auch tatsächlich wirken.