Eure Beiträge

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Name: Suwa
Beitrag vom: 20.04.2018
Sehr geehrte Damen und Herren,

habe wegen Zünslerbefall Xentari angeschafft, vor allem weil es ein natürliches Mittel ist, das ohne chemische Keule auskommt. Immerhin ist unser Garten von einem Kleinkind und allerlei Vierbeinern bevölkert. Nun lese ich in der Gebrauchsanleitung von Schutzkleidung, Atemmasken, Schutzhandschuhen....
Das schreckt mich schon ziemlich bei ein paar Bakterien, oder hat es eher juristische Gründe?
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Name: Neudorff
Beitrag vom: 23.04.2018
Hallo Suwa,

allgemein gilt bei der Anwendung von allen Pflanzenschutzmitteln (unabhängig vom Wirkstoff) in Deutschland, dass Schutzhandschuhe getragen werden, festes Schuhwerk, z.B. Gummistiefel und Arbeitskleidung, die Arme und Beine vollständig bedeckt. Das lässt erst mal keinen Rückschluss auf die Gefährlichkeit eines Mittels zu. Bei einigen Mitteln kann darüber hinaus noch eine Schutzbrille vorgeschrieben sein. Atemschutzmasken sind bei Mitteln, die im Haus- und Kleingartenbereich zugelassen sind, nicht erforderlich. Das kann bei manchen Profiprodukten Vorschrift sein, allerdings nicht bei den Spritzmitteln von Neudorff. Für Xentari RaupenFrei*,°* ist keine Atemschutzmaske vorgeschrieben. Allerdings ist die Verwendung einer Schutzbrille zusätzlich zur Arbeitskleidung, festem Schuhwerk, und Handschuhen Vorschrift, da die Formulierung (nicht der Wirkstoff) Augenreizungen hervorrufen könnte.

Sobald der Spritzbelag trocken ist, können Kinder und Haustiere den Garten wieder betreten.

*Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise- und Symbole in der Gebrauchsanleitung beachten.

Freundliche Grüße,
W. Neudorff GmbH KG
i.A. Sabine Aulich

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