Eure Beiträge

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Name: Talkingjazz
Beitrag vom: 25.05.2016
Hallo,

Ich habe im letzten Jahr Neudomück gekauft und damit Mückenlarven super wegbekommen. Vor zwei Wochen habe ich - so meine ich zumindest - wieder Mückenlarven entdeckt. Eigentlich scheint es mir noch früh dafür. Sie sehen komplett durchsichtig aus und haben Augen. Sie hängen aber nicht direkt unter der Wasseroberfläche, so wie meine Erst-Mücken, sondern so ca. 20 cm unter der Wasserobfläche und bewegen sich sehr wenig.

Jedenfalls habe ich mit Neudomück gegossen und die Viecher leben noch.

Frage 1: Könnte es sein, dass ich das Neudomück falsch gelagert habe und es daher unwirksam ist? Es war über den Winter draußen in der Gartenhütte, ich kann nicht ausschließen, dass es da nicht gefroren hat.

Frage 2 (doofe Frage?): Könnten das auch andere Tiere außer Mücken sein und ich erkenne das bloß nicht?

Bitte um Hilfe & Tipps, danke!
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Name: Neudorff
Beitrag vom: 26.05.2016
Hallo Talkingjazz,

Neudomück* ist nur begrenzt haltbar (max. 2 Jahre), da es sich um ein bakterielles Präparat handelt. Es sollte möglichst kühl (optimal im Kühlschrank) und weder bei Frost, noch bei Temperaturen über 25°C gelagert werden. Auf der Verpackung finden Sie ein aufgedrucktes Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD).

Ob es sich wirklich um Mückenlarven handelt, können wir so nicht beurteilen. Schicken Sie am besten ein Foto an beratung@neudorff.de . Für das Foto könnten Sie die Tierchen mit einem Algenkescher aus dem Wasser holen und auf einen weißen Hintergrund legen.

*Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.

Mit freundlichen Grüßen,
W. Neudorff GmbH KG
i.A. Sabine Aulich
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Name: volker
Beitrag vom: 25.07.2016
Ich habe 1 1l Flasche vor ca 6 Jahren oder mehr gekauft. Immer draußen gelagert. Es ist heute noch in meinen Regentonnen wirksamt wie am ersten Tag.
Wenn es heute nicht mehr solange haltbar sein sollte , dann ist es ein anderes Produkt.
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Name: Neudorff
Beitrag vom: 25.07.2016
Hallo Volker,

es freut uns, dass Ihr Neudomück* immer noch haltbar ist. Wir haben die Formulierung von Neudomück im Laufe der Jahre nicht verändert. Ein abgelaufenes Mindesthaltbarkeitsdatum bedeutet nicht, dass es nach Ablauf der Frist nicht mehr wirkt. Wir sind jedoch verpflichtet, eine solche Frist auf der Verpackung abzudrucken. Ähnlich verhält es sich beispielsweise mit den Mindesthaltbarkeitsdaten auf Lebensmitteln. Nur weil die Frist abgelaufen ist, heißt das nicht, dass man die jeweiligen Lebensmittel nicht mehr essen kann.

*Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.

Mit freundlichen Grüßen,
W. Neudorff GmbH KG
i.A. Sabine Aulich
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